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Der neue Streamer-Modus für Videospiele. Werkverfälschung durch Ersatzmusik?


von Tabea Umbreit


Samstagabend: xPandorya streamt live über Twitch. Vor tausenden Zuschauer*innen spielt sie das neue Horrorgame The Quarry (zu Deutsch: »Der Steinbruch«, aber auch »Die Beute«) aus dem Studio Supermassive Games.[1] Das kinematische Intro des Spiels zeigt ein Auto, das bei Nacht und Nebel über eine Straße im Wald fährt, durchbrochen von Kamerafahrten durchs Unterholz und Ansichten des Vollmondes. Der Twitch-Chat ist begeistert, insbesondere von der »wunderschönen« und »atmosphärischen« Musik, die dazu zu hören ist. Es handelt sich um Thorn in My Side von Nik Ammar, Lucy Underhill und Michael Orchard.[2] Erst einige Zeit später eröffnet xPandorya: »Wir haben übrigens den Streamer-Modus an. Es ist Musik, die wir hören dürfen und sie ist echt schön.«[3]

Seit den letzten Jahren bieten immer mehr Entwickler in ihren Spielen die Möglichkeit an, in einen »Streamer-Modus« zu schalten. Was dieser genau beinhaltet ist unterschiedlich. Es geht jedoch stets darum, das Spiel für Live-Streams zu optimieren. Zum Beispiel können dadurch bei Online-Multiplayer-Games Informationen ausgeblendet werden, die es Zuschauer*innen ermöglichen würden, störend in das Gameplay einzugreifen (sog. Stream-Sniping).[4]Cyberpunk 2077 (2020) integrierte die Einstellung »Disable Copyrighted Music«: Rechtlich geschützte Titel des Soundtracks können hier einfach ausgeblendet werden, damit die Streamer nicht fürchten müssen, wegen Verwendung nicht-lizensierter Musik ermahnt oder gesperrt zu werden.[5] Das Team hinter The Quarry geht einen Schritt weiter und deaktiviert die fraglichen Songs nicht nur, sondern spielt stattdessen rechtlich unproblematische Alternativen ein. Zunächst ist dieser Streamer-Modus also ein pragmatischer Kompromiss: Die Streamer und ihr Publikum können das Spiel ohne Copyright-Probleme erleben, ohne entsprechende Szenen ganz stumm schalten zu müssen, sondern wenigstens mit »Ersatzmusik«. Zudem profitieren die bis dato meist unbekannteren Interpreten der rechtefreien Musik und das Entwicklungsunternehmen, deren Produkte durch die Streams beworben werden.

Doch wie steht es um das Spiel als Kunstwerk? Urheberrechtlich wird bei Videospielen gegebenenfalls zwischen verschiedenen beinhalteten Werken unterschieden (etwa Graphiken, Bild-Ton-Folge, Computerprogramm).[6] Ein Werk, im Sinne von Geschaffenem,[7] ist es trotzdem: Durch die schöpferisch-intentionale Kombination der Elemente gewinnt es holistischen, künstlerischen Eigenwert. Den Entwickler*innen bzw. Game-Designer*innen kommt dabei im klassischen Sinne werkkonstituierende Autorschaft zu. Dementsprechend ist das Videospiel auch rechtlich in summa als (interaktives) Filmwerk geschützt.[8] Doch beschneidet im vorliegenden Fall das Copyright des einen Binnenwerks nicht die Vollständigkeit des Ganzen? Oder existieren alle Games, die den auditiven Streamer-Modus zukünftig anbieten, dadurch in zwei gleichwertigen Fassungen, welche die Ludomusicology nun stets beide berücksichtigen muss?

In The Quarry hören Spielende ohne Streamer-Modus eigentlich Ariana Grandes Moonlight zu dem beschriebenen Intro. Die Lieder sind sich ähnlich: In beiden geht es irgendwie um Liebe und Dunkelheit. Beides sind ruhige, melodiöse Popsongs, deren Strophen von der weiblichen Singstimme dominiert und nur sparsam begleitet werden. Und so ist auch die Wirkung der Musik in der Szene vergleichbar: Sie unterstreicht den romantischen Roadtrip-Charakter der Autofahrt des jungen Pärchens durch die Nacht, und ist gleichzeitig Kontrastfolie für die bedrohlichen Einblicke in den Wald und die Erwartungen der Rezipierenden, die schon über die dort lauernden Gefahren spekulieren können, usw.

Doch im Detail macht es einen Unterschied, welches Lied gespielt wird. Schon was die in den Lyrics geschilderte Ausgangssituation betrifft, denn bei Grande steht am Beginn der Sonnenuntergang, bei Ammar und Co. das Morgengrauen. Moonlight verbindet sich wörtlich mit dem sichtbaren Vollmond und gemeinsam bewirken Bild und Ton ein foreshadowing, nämlich dass es Werwölfe sind, die dort im Dunkeln auf die Protagonisten lauern. Am Ende des Intros wird die Quelle der Musik innerhalb der Handlung sichtbar: Das Paar hört den Song über ihr Autoradio. Für das in der Jetztzeit spielende Szenario ist es ungleich plausibler, dass Ariana Grandes Musik im Radio läuft. Ein gänzlich unbekannter Song verstärkt hingegen den Eindruck einer abgegrenzten erzählten Welt. Diese Effekte basieren wiederum darauf, dass auch die Zuschauer*innen, wenn nicht Moonlight, dann zumindest Grandes Stimme wiedererkennen und jetzt neu verknüpfen können. Die diegetische Plausibilität wird also durch zeitlich-historische Übereinstimmung von Handlung und Popularität des Songs bedingt.

Für The Quarry kann der Streamer-Modus wohl kaum als gleichwertige Spielfassung gelten. Das kleine »(empfohlen)« hinter »Lizensierter Modus« in der entsprechenden Auswahl im Hauptmenü spricht für diese Einschätzung. Trotzdem ist nicht zu unterschätzen, dass die als „Alternativ-Soundtrack“ bezeichnete Musik von den Produzenten ausgewählt und somit autorisiert ist. Von daher kann der Vergleich der Originalversion mit der des Streamer-Modus durchaus gewinnbringend sein. Die Gemeinsamkeiten der Songs können beispielsweise auf zentrale musikalische Eigenschaften hinweisen, die hier als besonders wichtig angesehen werden. Offenbar war für das Intro von The Quarry die Übereinstimmung des Sounds, im Sinne von akustischer Atmosphäre, wichtiger als das Stichwort »Mondlicht«.[9]

Durch die digitale Welt ändern sich Rezeptionssituationen im großen Stil und verlieren ihre Exklusivität. Das Konzert ist nicht mehr dem Saal vorbehalten, der Film nicht dem Kino, Serienstaffeln lassen sich am Stück sehen. Videospiele, als deren Alleinstellungsmerkmal immer die Interaktion genannt wird, werden in Streams und »Let’s Play«-Videos passiv konsumiert. Diese Pluralität fordert Entscheidungen von allen Künstler*innen: Entweder sie ignorieren die Vielfalt an Rezeptionsmöglichkeiten und konzipieren nur auf eine hin, oder sie gestalten so, dass es überall passt, oder sie bieten verschiedene Versionen, je nach Anlass, an. Für Videos, die auf entsprechenden Portalen veröffentlicht werden, müssen auch die Möglichkeiten nachträglicher technischer Manipulation mitbedacht werden, wie beispielsweise das Entfernen von (Ton-)Abschnitten durch AI-Scheren. Durch sie wird nicht nur die Veröffentlichung des entsprechenden Content Creator verändert, sondern auch die Wirkung des enthaltenen Werkes beeinflusst.Der Streamer-Modus ist in diesem Zusammenhang eine interessante Entwicklung, die sich weiterzuverfolgen sicherlich lohnt.


[1] Offizielle Website zum Spiel: https://quarrygame.2k.com/de-DE/.

[2]Der Song ist zu hören unter: https://www.youtube.com/watch?v=p-rgGDDZ0A4

[3]Aufzeichnung des Streams von xPandorya, Zeitpunkt 03:43:23.

[4] So der Streamer-Modus für Tom Clancy’s Rainbow Six Siege. Siehe dazu die entsprechende Ankündigung.

[5] Siehe Ankündigung der Cyberpunk 2077-Entwickler.

[6] Nikolaus Reber/Paul Katzenberger: Vorbemerkung zu § 88 Rn. 44, in: Urheberrecht. Kommentar, hrsg. v. U. Loewenheim u.a., München 62020.

[7] Vgl. Laurenz Lütteken, Art. »Werk – Opus, Terminus« in: MGG Online, hrsg. von dems., Kassel 2016 ff.

[8] Siehe hierzu Bullinger, der zu Recht argumentiert: »Der Einordnung von Computerspielen als Filmwerke steht dabei nicht entgegen, dass der Spieler bei Ablauf des Computerspiels die Bildfolge durch Eingriffe, das Spielen, beeinflusst und damit die konkrete Abfolge der Bilder erstmals festlegt. Der Urheber hat den Rahmen der möglichen Spielzüge bereits vorgegeben.« (Praxiskommentar zum Urheberrecht, hrsg. v. A. Wandtke u. W. Bullinger, München 62022, UrhG § 2 Rn. 129). Insbesondere für The Quarry ist dies nicht zu bestreiten, da es sich bei dem Spiel um einen »interaktiven Film« handelt; ein Genre, dass den Grad an kreativer Mitwirkung durch Spielende auf ein Minimum reduziert.

[9] Wer die beiden Intro-Versionen selbst vergleichen will, kann dies in der kostenlosen Demo-Version des Spiels tun.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sebastian Bolz (3. August 2022). Der neue Streamer-Modus für Videospiele. Werkverfälschung durch Ersatzmusik?. MuwiMuc. Abgerufen am 19. Februar 2025 von https://doi.org/10.58079/rppz


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