von Vinzenz Wolf
Die Stellungnahmen des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst, Bernd Sibler, zur anstehenden Hochschulreform regen Gedanken an über das Humboldt’sche Bildungsideal, Ulbricht-Vergleiche und mittlere Revolutionen. Sie sind ein Lehrstück dafür, dass es in der Kommunikation nicht nur darauf ankommt, was gesagt wird, sondern auch wie. Ein Versuch, das Wie in den „Sibler-Dialogen“ zu ergründen.
Der Stein des Anstoßes
Das bayerische Hochschulwesen soll noch in diesem Jahr (2021) ein neues Hochschulgesetz erhalten – ein üblicher Prozess, wie ihn beispielsweise Thüringen 2018, Nordrhein-Westfalen 2019 oder zuletzt Rheinland-Pfalz 2020 vollzogen haben. Als Diktum unserer Zeit wird hierbei gern vom Erhalt der „Zukunftsfähigkeit“ gesprochen; weniger utopisch-verklärt scheint aber offensichtlich, dass die Neuerungen der bayerischen Reform von 2006 nicht mehr die Anforderungen eines 15 Jahre späteren Hochschulapparats abfangen können – allein die Thematik Online-Lehre, der vor 2020/21 kaum Beachtung geschenkt wurde, sollte Beweis genug sein, dass eine Novellierung dringend notwendig ist.
Wenn dieser Prozess also offenbar zum politischen Alltagsgeschäft gehört, wieso muss dieser öffentlich diskutiert werden, warum wird auch in diesem Blog über ihn geschrieben? Mangelnde Transparenz, Mitsprachemöglichkeit und Interessensvertretung sind hier die einhelligen Antworten. Laut Aussage Bernd Siblers nahm der Gesetzgebungsprozess bereits 2018 mit diversen Eingaben von beteiligten Statusgruppen seinen Anfang, zwei Jahre später wurde ein Eckpunktepapier vorgelegt: keineswegs ein fertiger Gesetzestext, aber ein Rahmen, in den sich das neue Hochschulgesetz inhaltlich fügen wird. Und gerade diese Ausrichtung regte die Interessensgruppen zu Kritik an, die Angst vor der Ökonomisierung und Entdemokratisierung der Hochschulen kommt in sämtlichen Stellungnahmen zum Ausdruck. Gerade hier wird die mangelnde Mitsprachemöglichkeit beanstandet: Wie kann es sein, dass das Ergebnis eines zweijährigen Aushandlungsprozesses eklatant zu Ungunsten derer ausfällt, denen – zumindest laut Aussage des Wissenschaftsministeriums – Einflussnahme gewährt wurde? Die Forderungen können sich über diesen Zeitraum hinweg kaum derart geändert haben; siehe hierzu auch den Blogbeitrag Annemarie Lehmbrucks, die Informationsseite der Studierendenvertretung der LMU und die gemeinsame Stellungnahme von Studierenden und Wissenschaftler:innen in Bayern zur Vision einer bayerischen Hochschullandschaft 4.0.
Die Reaktion des Wissenschaftsministeriums
Um die Diskussion, die mit der Bekanntgabe des Eckpunktepapiers nach der beschließenden Kabinettssitzung am 20. Oktober 2020 mit zunehmender Vehemenz einsetzte, auch öffentlich zu befrieden, startete das StMWK – der Pandemie-Situation und auch dem Innovationsgeist, welcher der Reform innewohnen soll, entsprechend – ein Livestream-Format. Unter dem Titel „Wissenschaftsminister Bernd Sibler im Dialog zur Hochschulreform in Bayern“ fanden diese am 5., 10. und 15. Februar 2021 statt. Darin sollte das Eckpunktepapier erläutert, angebliche Missverständnisse ausgeräumt und ein quasi-dialogischer Austausch geschaffen werden – mit mäßigem Erfolg. Die zu großen Teilen ausbleibende Überzeugungsleistung dieser drei Online-Veranstaltungen ist nicht nur auf die Inhalte der Hochschulreform selbst zurückzuführen, sondern maßgeblich auf die Art der Kommunikation: Es wurden Chancen vertan, welche die sicherlich gute Intention des StMWK unterstützt hätten – ist das Format doch gerade ein Eingeständnis der bisher mangelnden Durchschaubarkeit des Prozesses.
Die Parabel von der Hochschulfamilie
Der Begriff der „Hochschulfamilie“ ist semantisch fragwürdig. Wird er nur als Phrase verwendet, um ein kaum begründetes Gefühl von Zusammenhalt zu suggerieren, dann verfehlt er sein Ziel. Vielmehr stellt er Familie in einem überkommenen Sinn vor: De facto erleben wir streng hierarchische Strukturen. Wie lässt sich sonst erklären, dass den beiden größten Statusgruppen an bayerischen Universitäten – Studierenden (400.000) und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (30.000) – ein Mitspracherecht, aber kein nennenswerter Einfluss eingeräumt wird?
Das Wort „paritätisch“, das in den Livestreams immer wieder fiel, bedeutet nicht nur Mitbestimmung, sondern auch Gleichberechtigung oder Gleichstellung. Hier reicht es nicht, zu versichern, dass die demokratischen Strukturen der Hochschulen beibehalten werden sollen – eine Zusage, die erst nach Bekanntgabe des Eckpunktepapiers aufgrund massiven Widerstands getätigt wurde. In jenem Dokument hieß es noch: „Eine Vorgabe bestimmter Gremienstrukturen existiert nicht mehr“. Die Reform bietet die Möglichkeit, eine angemessene Vertretung in der „internen Governance“ – um im Wortlaut der Vorlage zu sprechen – zu etablieren. Selbstredend ist es utopisch, eine exakte Verteilung von Gremiensitzen entsprechend der Verhältnisse der vertretenen Gruppen anzustreben. Jeder Schritt in Richtung einer äquivalenten Besetzung wäre aber begrüßenswert. Betrachtet man allein den Senat der LMU, sitzen dort 10 Hochschullehrer:innen 8 Vertreter:innen aller übrigen Statusgruppen – nicht nur Studierende und wissenschaftliche Mitarbeiter:innen – gegenüber. Es scheint klar, welche Richtung eine Reformierung hier einschlagen sollte: sicherlich nicht die Beibehaltung der jetzigen oder gar vollkommene Preisgabe jeglicher demokratischen Strukturen.
Hinzu kommt der Aspekt der Kommunikation – es entbehrt jedweden Feingefühls, die drei Online-Veranstaltungen mit Untertiteln wie „Livestreams für die gesamte Hochschulfamilie“ oder „Ein Blick hinter die Kulissen der Gesetzeswerkstatt“ zu bewerben. Hier gesellt sich zum Eindruck des Nicht-gehört-Werdens auch noch die Bevormundung: Wenn mit solchen Formulierungen der Assoziationsrahmen einer Familien- oder Kindersendung aufgespannt wird, werden die Studierenden und auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen offenbar in die Kinderrolle gedrängt. Sie werden wortwörtlich zum „wissenschaftlichen Nachwuchs“ – eine erneute Festigung der bereits existierenden hierarchischen Strukturen.
Darüber hinaus scheint es doch zumindest verwunderlich, wenn durch den Kunst- und Wissenschaftsminister im zweiten Livestream versichert wird, dass eine angemessene Vertretung der Studierenden auf Landesebene persönlich sehr wichtig sei, die „stärkere Stellung der größten Gruppe“ einen „ganz wichtige[n] Akzent“ erhalten soll. Abgesehen davon, dass der studentischen Interessensvertretung im Eckpunktepapier mit dem Passus „Landesstudierendenbeirat“ nur ein einziger Absatz gewidmet ist, nimmt allein der Begriff „Beirat“ den schließenden Satz dieses Abschnitts voraus: „Der Landesstudierendenbeirat hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und kein allgemeinpolitisches Mandat.“ Die Forderung nach einer verfassten Studierendenschaft in Bayern – dem letzten Bundesland ohne diese Institution – lässt sich auch nicht durch Augenwischereien wie eine gesetzliche „Verankerung“ abtun. Es mögen Gründe gegen eine Wiedereinführung sprechen, eine Diskussion muss jedoch zugelassen werden. Und die Ablehnung einer „Zwangsmitgliedschaft“ kann kein Argument sein, wenn dies für die fordernde Statusgruppe kein Hindernis darstellt oder auch alternative Modelle existieren. Ebenso ist es nicht ausreichend zu behaupten, dass keine höheren Wahlquoten zu erwarten wären: Interessensvertretung sollte ihrer Inhalte wegen betrieben werden, nicht um Legitimationskennzahlen willen – ein anti-narzisstisches Selbstverständnis, dass nicht nur in der Hochschulpolitik Anwendung finden sollte. Und die am wenigsten stichhaltige Begründung ist die kaum aussichtsreiche Umsetzbarkeit: 15 Landesregierungen haben es vorgemacht; hier als maßgebliche politische Kraft von Unmöglichkeit zu sprechen, scheint in der Argumentation doch eher zirkulär.
Glaubhaftigkeit durch Wiederholung
Der Ankündigung, alle Livestreams online bereitzustellen und die gesammelten Fragen gebündelt zur Verfügung zu stellen, wurde (zumindest bislang) nicht nachgekommen. Damit hat das StMWK die Chance vertan, das Format nicht zu einer repetitiven Lehrstunde werden zu lassen. Nicht nur wurde jeder Veranstaltung eine knapp halbstündige, inhaltlich gleichbleibende Erläuterung des Eckpunktepapiers vorangestellt. Die anschließenden Fragen über Social-Media-Kanäle wurden anonym und moderiert hereingereicht, die Einsicht in die Livechat-Funktion für die Aufzeichnung sogar deaktiviert. Auch wenn eine Filterung bei so großen Eingabemengen sicherlich notwendig ist: Das Verfahren erweckt dennoch den Eindruck, dass gezielt Fragen herausgegriffen und zusammengefasst wurden, die eine erneute Bühne für die Wiederholung des zuvor Erläuterten bieten. Zudem waren die Fragen spätestens ab der zweiten Session redundant, da sich die Teilnehmenden nicht informieren konnten, was bereits gefragt wurde – bekannt war nach wie vor nur das Eckpunktepapier. Bislang wurde auch nur die zweite Aufzeichnung veröffentlicht, an der Situation der Ungewissheit hat sich somit kaum etwas geändert.
Sprache schafft Realität, aber mehrfach Ausgesprochenes wird nicht zwingend zur Wahrheit. Die Vehemenz, mit der die drei Leitgedanken der Hochschulreform – Talentförderung, internationale Wettbewerbsfähigkeit, Freiheit & Eigenständigkeit – vorgetragen werden, erinnert im besten Falle an ein Mantra; gleichzeitig werden diese drei Säulen flankiert von Allgemeinplätzen wie „Freiheit geht nur in Verantwortung“. Wenn nun im Kontext von Gendergerechtigkeit immer noch die Betonung einer binären Geschlechtsdefinition vorherrscht und gleichzeitig das vielgepriesene „Kaskadenmodell“ zur „Frauenförderung“ (ein Verfahren, das in einem Bottom-up-Prozess quotenorientierte Leitlinien definiert, um hinderliche Faktoren für Übergänge zu nächsthöheren Qualifikationsstufen auszumachen und diese zu eliminieren) kaum inhaltlich gefüllt wird, dann scheint der Begriff Phrasendrescherei doch naheliegender.
Vielfach wurde auch – zumindest im ersten Livestream – das „Humboldt’sche Bildungsideal“ bemüht. So wie die Einheit von Forschung und Lehre keine explizite Formulierung Humboldts war, sondern eine spätere Zusammenfassung von mehreren Forderungen, so scheint auch das Bild des StMWK von „zweckfreier Forschung“ definitorisch zu kränkeln. Wenn nach eigener Aussage „kalte Output-Orientierung“ kein erklärtes Ziel der Reform ist und jede Fachrichtung am „ganzheitlichen Transfer“ in die Gesellschaft – eine zum Kampfbegriff gewordene Parole gegen den Vorwurf der Ökonomisierung – teilhaben kann, wo wird dann überhaupt „zweckfrei“ geforscht? Erfüllt dieser Transfer – der von allen Fächern ausgeht – nicht den Zweck, gesellschaftlichen Fortschritt zu ermöglichen, wie der Wissenschaftsminister nicht müde wird zu betonen? Was ist dann „zweckfreie Forschung“, wenn letztlich jede Form von wissenschaftlicher Betätigung jedweder Fachrichtung zu Erkenntnisgewinn führt und damit zur Grundlage eben dieses gesellschaftlichen Fortschritts werden kann? Hier wird nicht von „zweckfreier Forschung“ im Sinne von Grundlagenforschung gesprochen – die Stoßrichtung weist auf Fächer, die keine materiell-sichtbaren Ergebnisse produzieren.
Und wäre es nicht erstrebenswert, Humboldts Ideen dennoch als Einklang von Forschung und Lehre zu verstehen? Wenn die Lehre „Markenkern“ – dass gerade dieser Begriff in Hinblick auf die Vorwürfe Verwendung findet, ist mehr als irritierend – der Hochschule bleiben soll, wozu soll dann ein Gesamtlehrdeputat eingeführt werden? Sicherlich, wenn Wissenschaftler:innen für exzellente Forschung anteilig von ihrer Lehrverpflichtung entbunden werden und das durch personelle Mittel ausgeglichen werden kann, dann mag die Lehre quantitativ nicht leiden – aber dafür umso mehr qualitativ. Auch hier zeigt sich die Forderung nach studentischer Teilhabe: Wie die Reputation der Universität von ihren Spitzenforscher:innen profitiert, möchten auch die Studierenden von den „Besten“, den wissenschaftlich-praktisch Tätigen lernen, sogar mit ihnen forschen.
Wessen Kind bist Du, Hochschulreform? Das neue Hochschulgesetz fußt auf der Hightech Agenda Bayern. Daher mag von Ministeriumsseite beteuert werden, dass die „unternehmerische Hochschule“ nicht den erwünschten Endzustand darstellt und eine Evolution anstelle einer Revolution vollzogen werden soll. Dennoch sind diese Formulierungen in der Regierungserklärung zu finden („Ziel ist die moderne, unternehmerische, offene und internationale Hochschule der Zukunft“ / „Deshalb wird unsere Hochschulreform mit einem Investitionsvolumen von 400 Millionen Euro eine mittlere Revolution auslösen.“). Und obwohl diese Aussagen den Stand vom Oktober 2019 darstellen: Wenn die Hochschulreform im Rahmen dieser Agenda durchgeführt wird, dann müssen deren Inhalte auch in ihrem Kontext verstanden werden.
„Weiterhin auf ein gutes Arbeiten in unserer großartigen bayerischen Hochschullandschaft“
Gute Zusammenarbeit, das ist zweifelsfrei der Wunsch aller von dieser Reform betroffenen und beteiligungswilligen Gruppen. Aber sie kann nur in einem freien Diskurs stattfinden, jenseits von Phrasen wie der „großartigen bayerischen Hochschullandschaft“ – die auf unangenehme Weise an „Laptop und Lederhose“, an Bilder von Spitzenuniversitäten zwischen saftigen Weiden erinnern. Die Stimmen aller Interessensvertretungen müssen gehört, nicht nur darüber gesprochen werden. Und es muss mehr für die Transparenz des Verfahrens geleistet werden – erste Schritte wurden offensichtlich bereits unternommen, wie auch die Fragerunde des letzten Livestreams zeigte: Angesprochen auf die Fehlerkultur beteuerte Bernd Sibler, dass auch das Ministerium ein lernfähiges System sei – zumindest ein indirektes Eingeständnis von Versäumnissen.
Diesem Eingeständnis müssen nun aber Taten folgen. Seit den Livestreams im Februar ist es wieder still geworden: Sowohl Bearbeitungsstand als auch Inhalt des für Mitte März angekündigten Referentenentwurf für den Ministerrat sind bislang unbekannt. Und es müssen neue, öffentliche Diskussionsforen geschaffen werden, die der Pandemiesituation gerecht werden, aber Kommunikation nicht nur simulieren.Wie es der Auftrag an die gesetzgebenden Instanzen ist, tatsächlich die Forderungen der Statusgruppen in den Reformprozess einfließen zu lassen, bleibt es die Aufgabe der Interessensvertretungen, darum zu kämpfen. Im letzten Livestream stellte der Wissenschaftsminister entschieden fest: „Niemand hat die Absicht, die Demokratie an den Hochschulen abzuschaffen.“ Nun gilt es zu verhindern, dass die Hochschulreform Anleihe an Entwicklungen nimmt, die Walter Ulbrichts ähnlich lautender Äußerung folgten.
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Sebastian Bolz (27. März 2021). „Niemand hat die Absicht, die Demokratie an den Hochschulen abzuschaffen.“. MuwiMuc. Abgerufen am 14. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/rppm