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Zwischen Corona und Credit-Points: Die Reform des bayerischen Hochschul­gesetzes im Spiegel studen­tischen Lebens


von Annemarie Lehmbruck


Prolog

Seit nun bald einem Jahr tobt auf der ganzen Welt das Virus Sars-CoV-2. Auch vor den soliden Strukturen der bayerischen Hochschullandschaft hat es kein Halt gemacht und so befindet sich (fast) der gesamte Hochschulbetrieb schon bald im dritten sogenannten ‚Corona‘ oder Online-Semester. Wagt man einen Blick in die studentischen Wohn-, Arbeits-, und Schlafzimmer, so zeigt sich das folgende Bild: Gehetzt von Zoom-Sitzung zu Zoom-Sitzung verbringt manch ein*e Student*in den lieben langen Tag vorm Computer. Mentaler Stress und physische Unterbeschäftigung, beides muss irgendwie in einer gesunden Balance gehalten werden.

Szenenwechsel ins bayerische Landesministerium für Wissenschaft und Kunst: Dort arbeitet man (mit ähnlichem Hochdruck) an einer Reform des Hochschulgesetzes. Unter Wissenschaftsminister Sibler soll die bayerische Hochschullandschaft in eine exzellente Zukunft geführt werden. Wie viel haben diese beiden Pole – die studentische Studien- und Alltagserfahrung und die ministerialen Exzellenzfantasien – der Hochschulpolitik noch miteinander zu tun? Wenn man unter Kommiliton*innen herumfragen würde, wüssten wohl viele kaum etwas über die anstehende Reform. Dabei ist gerade jetzt der Zeitpunkt, sich zu informieren und zu engagieren! Genau jetzt kann man aktiv in der Hochschulpolitik mitwirken! 

Zäumen wir das Pferd aber von hinten auf und fragen uns erstmal: Warum sich gerade jetzt hochschulpolitisch engagieren? Was an der geplanten Hochschulreform bietet so viel Angriffspotenzial, das zu einer Mobilisierung der Studierendenschaft führen könnte oder gar sollte?

Was bisher geschah

Wollte man im Sinne Bernd Siblers, des Landesministers für Wissenschaft und Kunst, chronologisch vorgehen, so begänne die Geschichte der Hochschulreform schon im Jahre 2018. Denn, so wird Sibler nicht müde zu betonen, seit seinem Amtsantritt im selbigen Jahr tausche er sich mit Statusgruppen (also den unterschiedlichen Personenkreisen der Hochschule, sprich Professor*innen, Mittelbau, nicht-wissenschaftliche Angestellte und Studierende) aus. Und stets habe er ein offenes Ohr für die Sorgen und Bedürfnisse der ihm anvertrauten ‚Hochschulfamilie‘ gehabt. (Subtext: Die Vorwürfe, die Reform ginge viel zu schnell über die Bühne und die unterschiedlichen Gruppen an den Hochschulen hätten kaum Zeit, sich zu formieren und einzubringen, sind natürlich unbegründet, denn das hätten sie ja schon seit 2018 machen können). Die besagten Sorgen und Bedürfnisse habe das Wissenschaftsministerium nun eben gehört. Aus dem vielen Input soll nun ein neues Hochschulgesetz entstehen – veröffentlicht wurde davon bisher ein Eckpunktepapier.

Exkurs

Was bringt ein Hochschulgesetz? Und was steht im ominösen Eckpunktepapier? Hier die ‚hard facts‘:

Hochschulgesetz: Die Rahmenbedingungen für die Hochschulen werden von den Ländern festgelegt, genauer gesagt im Hochschulgesetz. Dieses bestimmt u. a. die Leitungs- und Gremienstrukturen, die Regelungen für Berufungen, die Einflussbereiche der Studierendenvertretung und und und. Das letzte bayerische Gesetz wurde allerdings schon 2006 verabschiedet, seitdem hat sich einiges an Reformbedarf angestaut. Dass es eine Reform des Hochschulgesetzes braucht, ist also durchaus richtig.

Das Eckpunktepapier: Dass es so viel Aufruhr gibt, ist besonders dem veröffentlichten Eckpunktepapier zuzuschreiben. Die genauen Inhalte der angestrebten Reform wurden lange nicht kommuniziert, bis im Oktober 2020 das Eckpunktepapier vorgelegt wurde. Wer aber nach klaren Richtungsvorgaben sucht, wird in dem Eckpunktepapier weniger fündig: Viele (gerade entscheidende) Punkte lassen zumindest sehr viel Interpretationsspielraum zu. Wer Zeit und Lust auf die Lektüre hat, kann das gesamte Papier lesen. Für alle anderen hier ein kurzer Überblick über ein paar entscheidende Punkte:

  • Deregulierung und Wirtschaftlichkeit: Die Sprache des Papiers orientiert sich an neoliberaler Rhetorik (Formulierungen wie „Vorstoß ins Unbekannte und der Entdeckung von noch nicht Vorstellbarem“ ist sich das Ministerium nicht zu schade zu verwenden). In diesem Sinne sind die zwei entscheidenden Ziele des Papiers: Deregulierung der Hochschulen, etwa durch die Abschaffung der etablierten Gremienstruktur und mehr Transfer der Wissenschaft in die Gesellschaft und Wirtschaft. Stichwort: angewandte Wissenschaft!
  • Nachhaltigkeit und Gleichberechtigung: Diese beiden Themen werden im Eckpunktepapier nur kurz angesprochen. Klare Vorstellungen oder Zielsetzungen gibt es dabei nicht. Und wenn es um Gleichberechtigung geht, dann scheinen die Verfasser*innen nicht über Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau hinausgedacht zu haben.
  • Rechte der Statusgruppen: Das Eckpunktepapier räumt den Professor*innen viele Rechte ein, etwa zu Gründungsfreisemestern. Dagegen wird der Mittelbau gar nicht angesprochen. Die Studierenden bekommen eine Landesvertretung – aber ohne Mitsprache, also gerade nicht die lange geforderte verfasste Studierendenschaft mit politischem Mandat.
  • Lehre: Wird im Eckpunktepapier größtenteils ausgelassen. Nur dies: Über ein „Gesamtlehrdeputat“ soll Einzelpersonen die sog. „Lehrbelastung“ frei zugeteilt werden können. 
  • Forschung: Ein besonderer Fokus des Eckpunktepapiers liegt auf der Forschung. So sollen Professor*innen leichter Forschungsfreisemester zugestanden werden. Dies könnte zum Beispiel zu einer höheren Lehrbelastung auf Seiten des Mittelbaus führen, während Professor*innen kaum mehr Seminare oder Übungen halten. In diesem Sinne wurde befürchtet, dass die Lehre gegenüber der Forschung an Bedeutung verliert. 
  • Internationalisierung: Bayern soll als Studienort auch für ausländische Studierende interessant bleiben. Dafür wird zum Beispiel das Sprachkursangebot ausgebaut. Zugleich behielt sich das Eckpunktepapier noch vor, Studiengebühren für ausländische Studierende einzuführen (was inzwischen von Sibler wieder zurückgenommen wurde).

Kritik aus allen Ecken

Das Eckpunktepapier ist nicht kommentarlos entgegengenommen worden. Vielmehr veröffentlichten in der Folge zahlreiche Personen und Statusgruppen offene Briefe und Stellungnahmen, die die Inhalte des Papiers teilweise scharf kritisierten. Im Vordergrund: Die Sorge, was eine (dezidiert) wirtschaftliche Ausrichtung und Bewertung von wissenschaftlichem Output mit nicht-wirtschaftlich ausgerichteten Fächern und Grundlagenforschungen machen würde. Meist lassen sich Erkenntnisse in der Buchwissenschaft, Assyrologie oder aber auch der Astronomie (wie der Garchinger Physik-Nobelpreisträger 2020 Reinhard Genzel bekräftigte) eben nicht direkt in ökonomische Formeln packen. Hier zeigt sich aber auch ein Problem in der Formulierung des Eckpunktepapiers: Was genau ein Transfer der Wissenschaft in Staat, Gesellschaft und Wirtschaft bedeuten soll, lässt viel Deutungsspielraum. Mehr Austausch zwischen Wissenschaft und Gesellschaft, etwa in Form von mehr oder besserer Wissenschaftskommunikation, ist wünschenswert. Aber ein rein wirtschaftlich verstandener Transfer von in der Wissenschaft generierten Erkenntnissen hat eben eine Gefahr inne: Dass eine Wertung der Disziplinen nach ökonomischem Output vorgenommen wird, die für die oben angeführte Fächer wohl oder übel schlechter ausfallen würden.

Einer der größten Sorgenpunkte war jedoch der Aspekt der Deregulierung: Beim Lesen des Eckpunktepapiers wirkt es fast so, als habe dem Ministerium um Sibler eine Art fakultäts- und gremienfreie Hochschule vorgeschwebt (Stichwort: Ziel ist maximale Verschlankung und Deregulierung). Stattdessen sollen sich die Hochschulleitungen die passende Organisationsstruktur selbst geben. Als Vorbild dient dazu ein Lieblingsprojekt der Landesregierung, die neue Technische Universität in Nürnberg. Diese ist zum Beispiel schon ganz nach dem Konzept der Deregulierung entworfen. Doch viele Stimmen weisen darauf hin, dass der neoliberale Wunschtraum einer sich selbst lenkenden Hochschule nicht aufgehen wird. Ganz besonders der damit einhergehende Eingriff in die demokratischen Mitspracherechte der unterschiedlichen Statusgruppen einer Universität sorgt für viel Kritik. Wie es das Eckpunktepapier im Moment vorsieht, würden Hochschulleitung und Hochschulrat weitreichende Entscheidungsbefugnisse zugesprochen werden. Bisher hatte zumindest letzterer nur beratende Funktionen inne.

Diskussion statt schöner Worte

Das waren also die hochschulpolitisch letzten Monate des Jahres 2020: Veröffentlichung des Eckpunktepapiers und daraufhin Aufruhr in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit. Dagegen erschien der Beginn des Jahres 2021 recht ruhig: Kaum nennenswerte Zeitungsartikel oder Stellungnahmen, nur vereinzelt Demos oder Aktionen. Ganz besonders fiel aber auf: Die studentischen Stimmen wurden entweder nicht gehört oder blieben stumm. Zwar hatte die Landesastenkonferenz (die Studierendenvertretung auf Landesebene) gemeinsam mit dem Landesverbund des Mittelbaus ( der sog. „Landesverband Wissenschaftler in Bayern“) eine eigene „Hochschulvision 4.0“ veröffentlicht, die einen Gegenentwurf zum Eckpunktepapier darstellte; aber abseits dessen blieb die studentische Kritik eher leise oder versuchte vielmehr, eine eigene, alternative Hochschulvision zu der im Eckpunktepapier skizzierten vorzustellen. Sind viele Studierende womöglich nicht an der alltäglichen Hochschulpolitik interessiert? Oder erreichen viele Informationen einfach nicht? Um zumindest letzterem entgegenzuwirken, veranstalteten die Fachschaften der Fakultät 09 der LMU (namentlich die Fächer Geschichte, Kunstgeschichte, Kunstpädagogik, Musikwissenschaft und Theaterwissenschaft) Mitte Januar eine Informationsveranstaltung. Wer gerne mehr über ihre Inhalte und Ergebnisse erfahren möchte, der sei hiermit auf zwei Artikel auf dem NN Blog der Geschichte verwiesen. Hier ein paar zusammenfassende Gedanken: Neben den oben genannten Kritikpunkten wurde auf der Veranstaltung auch häufig auf die wettbewerbsgläubige, unternehmerische Wortwahl des Eckpunktepapiers hingewiesen. Es verwundert wenig, dass dies gerade den geisteswissenschaftlichen Fächern auffällt. Die Fähigkeiten zum genauen Lesen und Hören, Nachfragen und Diskutieren zu erlangen, ist entscheidender Bestandteil einer geisteswissenschaftlichen Ausbildung. Wie ertragreich eine Debatte sein kann, die sich auf diese Kompetenzen verlassen kann, hat diese Veranstaltung gezeigt. Wo der ökonomische Wert der Geisteswissenschaft vielleicht nicht klar benennbar ist, ist er es gesellschaftlich gesehen umso größer.

Alles nicht so gemeint

Nachdem lange Zeit nichts aus dem Ministerium zu vernehmen war, meldete sich Sibler schließlich im Februar dieses Jahres mit einer Gesprächsreihe zurück. In „Dialogen“ mit der „Hochschulfamilie“ wollte er gerne über das geplante Hochschulgesetz aufklären und dabei diverse sogenannte ‚Missverständnisse‘ ausräumen. Die Dialoge gestalteten sich dann aber doch eher als Monologe: In drei Livestreams berichtete der Minister über das Gesetz, währenddessen konnten über YouTube und Instagram Fragen gestellt werden. Diese wurden aber (nicht zuletzt auch aufgrund der schieren Menge) moderiert. Man hatte eher das Gefühl, dass der Minister mit seinen ministerialen Mitarbeiter*innen sprach (die übrigens „wahre Hochleistungsmitarbeiter“ sind) und nicht mit besagter ‚Hochschulfamilie‘. Über das Format kann man also streiten, auch wenn in Pandemiezeiten etwas anderes kaum möglich gewesen wäre – man hätte nur den Dialog wahrhaft dialogischer gestalten müssen. Inhaltlich ergab sich: Es war alles nicht so gemeint! Sibler, das Ministerium und das Eckpunktepapier wären einfach „missverstanden worden“. Statt Ökonomisierung wünscht sich Sibler Transfer in die Gesellschaft. Es soll sich niemand sorgen (gerade die geistes- und sozialwissenschaftlichen Fächer nicht), die Ausrichtung des Gesetzes orientiere sich weiterhin am Humboldt’schen Bildungsideal der zweckfreien Wissenschaft.

In Aspekten der Gleichberechtigung wünscht sich Sibler (nun auch) ein Kaskadenmodell. Auch die Nachhaltigkeit soll (natürlich) in alle Teile des Gesetzes aufgenommen werden. Nur bei der verfassten Studierendenschaft bleibt er hart: Diese hieße immer auch eine Zwangsmitgliedschaft – Einsprüche, dass das nicht unbedingt so sein muss, lässt er nicht gelten. Dafür sollen aber definitiv keine Studiengebühren kommen, weder für EU- noch für Nicht-EU-Ausländer.

Nicht angesprochen wird aber die Sorge einer Aufspaltung in Lehre und Forschung, insgesamt erhält die Lehre weiterhin sehr wenig Augenmerk im Landesministerium. Die drei Hauptinhalte des ‚Hochschulinnovationsgesetzes‘ (wie er es nennt) seien dagegen: Talente fördern, internationale Wettbewerbsfähigkeit steigern, Freiheit und Eigenständigkeit. Und hier zeigt sich dann doch: Der ökonomische und besonders unternehmerische Grundton des Eckpunktepapiers ist immer noch aktuell. Unternehmerische Betätigung an Universitäten, Wettbewerb der Wissenschaften und Universitäten um die besten Köpfe, Deregulierung und „Eigenverantwortlichkeit“ in der universitären Organisation – all diese Ideen sind erhalten geblieben. Am Ende fragt man sich also: Ist da jemand wirklich missverstanden worden oder in den letzten Monaten ziemlich zurückgerudert? Versucht er nur zu besänftigen oder hat sich der Kurs gewandelt? Und wie steht es mit den vielen Versprechungen: Stehen diese nun fest oder war das nur zur Beruhigung?

Was geschieht als nächstes

Das Hochschulinnovationsgesetz soll als Entwurf im Laufe des März 2021 vorgelegt werden. Danach beginnen die Anhörungen der Interessensverbände, diese haben dafür sechs Wochen Zeit. Im Mai wird dann im Landtag diskutiert. Bis Sommer soll das Gesetz verabschiedet sein. So der Zeitplan des Ministeriums auf Gesetzgebungsebene.

In der medialen Öffentlichkeit geschieht momentan kaum etwas, ob sich das ändert, bleibt abzuwarten. Dagegen formiert sich in der Opposition endlich so etwas wie Opposition: So boten die Grünenpolitikerin Verena Osgyan und die SPD-Fraktion Veranstaltungen an. Auffällig ist aber die Stille, die sich allmählich in der wissenschaftlichen Öffentlichkeit breitgemacht hat. Man kann nur vermuten, woran das liegen mag (Homeoffice, Klausurenstress, Hausarbeitenphase, oder einfach Ermüdung?). Spannend bleibt, ob sich mit Vorlage des Gesetzentwurfs womöglich neuer Protest formiert.

Epilog: Und die Moral der Geschicht? 

Kehren wir zurück in das studentische Heim. Hat uns dieser kleine Ausflug etwas lehren können? Ganz besonders hat er wohl gezeigt, wie schwierig es ist, die Aufmerksamkeit bei einem so großen und komplexen Thema hochzuhalten und alle Beteiligten in produktive Gespräche zu verwickeln. Traurigerweise auch in breiten Teilen der Studierendenschaft. Wahrscheinlich hat immer noch ein nicht unbeträchtlicher Teil der bayerischen Student*innen noch nichts von der Hochschulreform gehört oder diese bisher ignoriert. Gerade im Moment scheint viele eher etwas anderes umzutreiben: Wie komme ich durch das zweite Corona-Semester?Denn, so scheint es, wenn die Universität wirklich zu was zuständig ist, dann wohl zum Ausbilden für den späteren Beruf. Ist der gewünschte Transfer von Wissenschaft in Gesellschaft und Wirtschaft auf Studierendenebene also schon vollzogen? Bei dem einen oder der anderen hat man dieses Gefühl bekommen, könnte man meinen, dass das Studium allmählich zum Durchlaufmodell wird: Kaum ein Kurs wird um seiner selbst zu Ende gebracht, die Inhalte treten hinter das schnelle und bestenfalls erfolgreiche Abschließen eines Kurses zurück. Dabei bietet das Studium doch Freiräume speziell zum Austausch und zur Debatte, zum Sich-Einbringen und eben auch zum (hochschul‑)politischen Stellungnehmen. Das bereitet Potenziale, die gerade in der jetzigen Diskussion genutzt werden können und genutzt werden sollten!


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Sebastian Bolz (14. März 2021). Zwischen Corona und Credit-Points: Die Reform des bayerischen Hochschul­gesetzes im Spiegel studen­tischen Lebens. MuwiMuc. Abgerufen am 13. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/rppk


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